Streik und Aussperrung
§ 9
Die Überlassung von Arbeitskräften in Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, ist verboten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Streik und Aussperrung
§ 9
Die Überlassung von Arbeitskräften in Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, ist verboten.
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