vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1985

§ 4

Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:

  1. 1. erzieherisches Wirken,
  2. 2. Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage,
  3. 3. die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten,
  4. 4. Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte