Beschwerde
§ 75.
Gegen den Bescheid der zur Leistungsfeststellung berufenen Behörde steht der Lehrperson die Beschwerde zu.
Schlagworte
Berufungsbehörde
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021
Gesetzesnummer
10008567
Dokumentnummer
NOR40154547
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