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Artikel 10 Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1983

Kapitel 3

Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Artikel 10

Artikel 10

Gewährung von Sachleistungen

In den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 5 und 6 entsprechend anzuwenden.

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