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Soziale Sicherheit (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1983

§ 0

Soziale Sicherheit (Spanien)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 305/1983

Inkrafttretensdatum

01.07.1983

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. Nr. 305/1983 (NR: GP XV RV 920 AB 1012 S. 107 . BR: AB 2490 S. 421 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. April 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 46 Abs. 2 am 1. Juli 1983 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Spanien

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen, das an die Stelle des Abkommens vom 23. Oktober 1969 *) in der Fassung des Zusatzabkommens vom 14. November 1979 **) treten soll, zu schließen:

_________________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 358/1970

**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 90/1981

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