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Artikel 30 Soziale Sicherheit (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1983

Artikel 30

Die Familienbeihilfen, die nach spanischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, werden in vollem Umfang auch für jene Kinder gewährt, die sich ständig in Österreich aufhalten.

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