Artikel 30
Die Familienbeihilfen, die nach spanischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, werden in vollem Umfang auch für jene Kinder gewährt, die sich ständig in Österreich aufhalten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 30
Die Familienbeihilfen, die nach spanischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, werden in vollem Umfang auch für jene Kinder gewährt, die sich ständig in Österreich aufhalten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)