Arbeitszeit bei Schichtarbeit
§ 41
Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf
- 1. innerhalb des Schichtturnusses oder
- 2. bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 37a innerhalb des Durchrechnungszeitraumes
im Durchschnitt die nach § 37 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.
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