11. Unterabschnitt
WACHEBEAMTE Einteilung
§ 260.
Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1 und W 2 vorgesehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
11. Unterabschnitt
WACHEBEAMTE Einteilung
§ 260.
Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1 und W 2 vorgesehen.
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