Unterabschnitt E
LEHRER AN UNIVERSITÄTEN Anwendungsbereich
§ 190.
Dieser Unterabschnitt ist auf Lehrer der Verwendungsgruppe L1 anzuwenden, die ausschließlich an Universitäten verwendet werden.
Unterabschnitt E
LEHRER AN UNIVERSITÄTEN Anwendungsbereich
§ 190.
Dieser Unterabschnitt ist auf Lehrer der Verwendungsgruppe L1 anzuwenden, die ausschließlich an Universitäten verwendet werden.