vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 13 Übereinkommen (Nr. 142) über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.3.1980

Artikel 13

Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025

Gesetzesnummer

10008447

Dokumentnummer

NOR40005148

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)