ABSCHNITT V
Aufbringung der Mittel Arten der Aufbringung der Mittel
§ 24.
Die Mittel der Kranken- und Pensionsversicherung sind durch Beiträge der Versicherten, in der Pensionsversicherung auch durch einen Beitrag des Bundes aufzubringen.
ABSCHNITT V
Aufbringung der Mittel Arten der Aufbringung der Mittel
§ 24.
Die Mittel der Kranken- und Pensionsversicherung sind durch Beiträge der Versicherten, in der Pensionsversicherung auch durch einen Beitrag des Bundes aufzubringen.