ANHÄNGE
zum Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit
ANHANG I
(Artikel 1 Buchstabe b)
Bestimmung der Gebiete und der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten
Österreich
Gebiet: das Hoheitsgebiet der Republik Österreich.
Staatsangehörige: Staatsbürger der Republik Österreich.
Belgien
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Belgien.
Staatsangehörige: Personen belgischer Nationalität.
Zypern
Gebiet: das Hoheitsgebiet der Republik Zypern.
Staatsangehörige: Staatsbürger der Republik Zypern.
Dänemark
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Dänemark, mit Ausnahme der Färöer Inseln und Grönlands.
Staatsangehörige: Personen dänischer Nationalität.
Frankreich
Gebiet: das Hoheitsgebiet der europäischen Departements und der überseeischen Departements (Guadeloup, Guayana, Martinique und Réunion) der Französischen Republik.
Staatsangehörige: Personen französischer Nationalität.
Bundesrepublik Deutschland
Gebiet: der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Staatsangehörige: Deutsche im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Griechenland
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Griechenland.
Staatsangehörige: Personen griechischer Nationalität.
Island
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Island.
Staatsangehörige: Personen isländischer Nationalität.
Irland
Gebiet: das Hoheitsgebiet, das der Hoheitsgewalt der Regierung Irlands untersteht.
Staatsangehörige: Personen irischer Nationalität.
Italien
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Italien.
Staatsangehörige: Personen italienischer Nationalität.
Luxemburg
Gebiet: das Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg.
Staatsangehörige: Personen luxemburgischer Nationalität.
Malta
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Malta und der zugehörigen Gebiete.
Staatsangehörige: Staatsbürger von Malta.
Die Niederlande
Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs der Niederlande in Europa.
Staatsangehörige: Personen niederländischer Nationalität.
Norwegen
Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs Norwegen einschließlich Spitzbergen, Jan Mayen und der zugehörigen norwegischen Gebiete.
Staatsangehörige: Personen norwegischer Nationalität.
Portugal
Gebiet: das Hoheitsgebiet von Portugal.
Staatsangehörige: Personen portugiesischer Nationalität.
Schweden
Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs Schweden.
Staatsangehörige: Personen schwedischer Nationalität.
Schweiz
Gebiet: das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Staatsangehörige: Personen schweizerischer Nationalität.
Spanien
Gebiet: das Hoheitsgebiet des Königreichs Spanien.
Staatsangehörige: Personen spanischer Nationalität.
Türkei
Gebiet: das Hoheitsgebiet der Türkei.
Staatsangehörige: Personen türkischer Nationalität.
Vereinigtes Königreich
Gebiet: das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sowie hinsichtlich einzelner der in Anhang III bezeichneten Abkommen die Insel Man, die Insel Jersey, die Inseln von Guernsey, Alderney, Herrn und Jethou, nicht jedoch die übrigen Gebiete, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist.
Staatsangehörige: Staatsbürger des Vereinigten Königreiches und der Kolonien.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
10008408
Dokumentnummer
NOR40083934
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