§ 0
Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden
Kurztitel
Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 46/1975
Inkrafttretensdatum
01.01.1975
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 11. Dezember 1974 über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden
StF: BGBl. Nr. 46/1975
Änderung
BGBl. II Nr. 392/2001
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