Beginn der Arbeiten in Druckluft
§ 10
Mit Arbeiten in Druckluft darf erst begonnen werden, nachdem alle zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen wurden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)