Verarbeitung von Betriebsdaten
§ 34b.
Soll auf Grund eines Dienstleistungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Bau‑ID GmbH eine Registrierung des Arbeitgebers im IT‑System der Bau‑ID GmbH erfolgen, sind folgende Betriebsdaten zu verarbeiten: Firmenname und -adresse, Firmenbuchnummer, Dienstgeberkontonummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Kennziffer Unternehmensregister (KUR), Betriebssitz, Gewerbeberechtigung oder Unternehmensgegenstand sowie das Betriebskennzeichen. Auf Ersuchen eines diesem Bundesgesetz unterliegenden Arbeitgebers ist die Urlaubs- und Abfertigungskasse ermächtigt, der Bau‑ID GmbH diese Daten, soweit sie in der Arbeitnehmer- und Betriebsauskunft der Urlaubs- und Abfertigungskasse vorhanden sind, automationsunterstützt über eine Schnittstelle zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021
Gesetzesnummer
10008275
Dokumentnummer
NOR40235892
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