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Anlage 1 Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.1970

Anlage 1

— Tabelle zu Teil XI.

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an die Typen der Leistungsempfänger.

Teil

Fall

Typus des Leistungsempfängers

Hundertsatz

III

Krankheit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

45

IV

Arbeitslosigkeit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

45

V

Alter

Mann mit Ehefrau im Rentenalter

40

VI

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten:

 

 

 

Arbeitsunfähigkeit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

50

 

Erwerbsunfähigkeit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

50

 

Hinterbliebene

Witwe mit 2 Kindern

40

VIII

Mutterschaft

Frau

45

IX

Invalidität

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

40

X

Hinterbliebene

Witwe mit 2 Kindern

40

    

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2024

Gesetzesnummer

10008243

Dokumentnummer

NOR40056188

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