Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH
§ 84.
Der Bundesrechenzentrum GmbH wird als Dienstleisterin die Abwicklung der nach diesem Abschnitt gebührenden Leistungen übertragen.
Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH
§ 84.
Der Bundesrechenzentrum GmbH wird als Dienstleisterin die Abwicklung der nach diesem Abschnitt gebührenden Leistungen übertragen.