vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 6 BLVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1985

Anlage 6

Lehrverpflichtungsgruppe VI

  1. 1. Anstrich und Lackierung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
  2. 2. Haushaltspflege an Familienhelferinnenschulen.
  3. 3. Hauswirtschaft an allgemeinbildenden höheren Schulen.
  4. 4. Kochen an Familienhelferinnenschulen.
  5. 5. Lasieren an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
  6. 6. Maschinenkunde Übungen an Bundesförsterschulen.
  7. 7. Modetechnik an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.
  8. 8. Nähen an Familienhelferinnenschulen.
  9. 9. Nähen, Materialienkunde und Werken (ausgenommen Materialienkunde) an Hauswirtschaftsschulen.