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Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)
Kurztitel
Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 164/1964
Typ
Vertrag – Türkei
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
23.07.1964
Unterzeichnungsdatum
15.05.1964
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich
StF: BGBl. Nr. 164/1964 idF BGBl. Nr. 121/1965 (DFB)
Änderung
BGBl. Nr. 14/1967
Sprachen
Deutsch, Türkisch
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17 am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Türkischen Republik sind in Anbetracht der zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und der beiderseitigen Interessen auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes,
in der Absicht, den Bedarf Österreichs an ausländischen Arbeitskräften auch mit türkischen Arbeitskräften zu decken und die Anwerbung der türkischen Arbeitskräfte ausschließlich der Vermittlung der türkischen Anstalt zur Vermittlung von Arbeit und Arbeitskräften zu überlassen,
in der Erwägung, daß den Behörden der beiden Länder Richtlinien für die Durchführung ihres Vorhabens gegeben werden sollen,
und von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Solidarität zwischen den beiden Ländern zu verstärken,
übereingekommen, zu diesem Zwecke ein Abkommen folgenden Inhaltes abzuschließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021
Gesetzesnummer
10008198
Dokumentnummer
NOR11008348
alte Dokumentnummer
N6196410659W
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