Ernennungsdekret
§ 27
Über jede Ernennung ist ein Dekret auszufertigen, in dem die Planstelle und die Gehaltsgruppe anzugeben sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ernennungsdekret
§ 27
Über jede Ernennung ist ein Dekret auszufertigen, in dem die Planstelle und die Gehaltsgruppe anzugeben sind.
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