Entscheidung über den Kostenersatz ohne mündliche Verhandlung
§ 141
Wenn die Berufung nur die Entscheidung über den Kostenersatz betrifft, hat der Oberste Gerichtshof ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.
Entscheidung über den Kostenersatz ohne mündliche Verhandlung
§ 141
Wenn die Berufung nur die Entscheidung über den Kostenersatz betrifft, hat der Oberste Gerichtshof ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.