I. Hauptstück
Anwendungsgebiet Geltungsbereich
§ 1
Dieses Bundesgesetz gilt für Heimarbeit jeder Art, ausgenommen die Heimarbeit im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Produktion.
I. Hauptstück
Anwendungsgebiet Geltungsbereich
§ 1
Dieses Bundesgesetz gilt für Heimarbeit jeder Art, ausgenommen die Heimarbeit im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Produktion.