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§ 63e GehG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

Abgeltung für Koordinierung in Deutschförderklassen

§ 63e.

Als Ersatz für die organisatorische Koordinierung in einer Deutschförderklasse in der Primarstufe gebührt je Deutschförderklasse einer durch die Schulleitung damit beauftragten Lehrperson für die Monate September bis Juni eine monatliche Vergütung in der Höhe von 75 €.

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2024

Gesetzesnummer

10008163

Dokumentnummer

NOR40265646

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