Belohnung
§ 19.
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Belohnung
§ 19.
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)