UNTERABSCHNITT B
Lehrpersonen
Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6
Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6
§ 115.
(1) Die Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6 erhöht sich für Fremdsprachlehrer der Verwendungsgruppe L 3 mit der Lehrbefähigung für den Fremdsprachenunterricht an Volksschulen, Neuen Mittelschulen und Hauptschulen um 68,3 €.
(2) Übungskindergärtnerinnen der Verwendungsgruppe L 3 gebührt eine für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzulage im Ausmaß der Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6.
Schlagworte
Volksschule
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024
Gesetzesnummer
10008163
Dokumentnummer
NOR40267012
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)