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§ 44a RGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2009

§ 44a

Eine unter Anwendung des § 41 Abs. 4 BDG 1979 durchgeführte Versetzung eines Beamten begründet keinen Anspruch auf Leistungen nach Abschnitt VII des I. Hauptstücks dieses Bundesgesetzes.

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