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Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1955

§ 0

Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande

Kurztitel

Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 176/1955

Typ

Vertrag - Niederlande

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1955

Unterzeichnungsdatum

17.11.1954

Index

69/04 Ausländerbeschäftigung

Langtitel

Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande

StF: BGBl. Nr. 176/1955 idF BGBl. Nr. 180/1955 (DFB)

Sprachen

Deutsch, Niederländisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 am 1. Juni 1955 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches der Niederlande,

in dem Bestreben, ihre Zusammenarbeit auf sozialem Gebiete zu vertiefen, und

von der Überlegung ausgehend, daß es vorteilhaft ist, den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen ihren Ländern zum Zwecke der sprachlichen und beruflichen Fortbildung zu fördern,

sind über folgende Bestimmungen übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2019

Gesetzesnummer

10008149

Dokumentnummer

NOR11008299

alte Dokumentnummer

N6195510648W

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