§ 0
Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande
Kurztitel
Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1955
Typ
Vertrag - Niederlande
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.1955
Unterzeichnungsdatum
17.11.1954
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Langtitel
Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande
StF: BGBl. Nr. 176/1955 idF BGBl. Nr. 180/1955 (DFB)
Sprachen
Deutsch, Niederländisch
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 am 1. Juni 1955 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches der Niederlande,
in dem Bestreben, ihre Zusammenarbeit auf sozialem Gebiete zu vertiefen, und
von der Überlegung ausgehend, daß es vorteilhaft ist, den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen ihren Ländern zum Zwecke der sprachlichen und beruflichen Fortbildung zu fördern,
sind über folgende Bestimmungen übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019
Gesetzesnummer
10008149
Dokumentnummer
NOR11008299
alte Dokumentnummer
N6195510648W
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
