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§ 437 ASVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

Veröffentlichung von Beschlüssen

§ 437.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind im Internet zu veröffentlichen.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019

Gesetzesnummer

10008147

Dokumentnummer

NOR40211162