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§ 88 VBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1999

Einstufung in die Entlohnungsschemata I und II

§ 88

Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.