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§ 54 VBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.2.2015

Monatsentgelt

§ 54

Auf das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsassistentin oder des vollbeschäftigten Vertragsassistenten sind die Bestimmungen über das Monatsentgelt der Vertragslehrpersonen der Entlohnungsgruppe l 1 anzuwenden.