Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 47a.
(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 53,1 € pro Tag.
(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 261,5 €.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024
Gesetzesnummer
10008115
Dokumentnummer
NOR40267110
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)