Artikel 233
Artikel 233
(ex-Artikel 200 EGV)
Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 233
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(ex-Artikel 200 EGV)
Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
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