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Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG)
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21.8.1999 (BGBl. II Nr. 284/1999)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 194/1994
EURO-Sammelverordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit – BGBl. II Nr. 490/2001