Organe
§ 33
Die Organe der Bundeskammer sind:
- 1. der Präsident,
- 2. das Präsidium,
- 3. das Erweiterte Präsidium,
- 4. das Wirtschaftsparlament,
- 5. der Kontrollausschuss
sowie in jeder Sparte
- 6. der Spartenobmann,
- 7. das Spartenpräsidium und
- 8. die Spartenkonferenz.
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