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§ 5 Beförderungspapiere für Beförderungstätigkeiten Eisenbahnunternehmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.11.1997

§ 5

(1) Diese Verordnung tritt mit 15. November 1997 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 17. Dezember 1986 über die Anerkennung von Beförderungspapieren für bestimmte Beförderungstätigkeiten von Eisenbahnunternehmen, BGBl. Nr. 715/1986, außer Kraft.

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