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§ 15 Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994
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01.1.1997 bis 04.03.2004 (BGBl. Nr. 506/1996)
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