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Artikel 11 Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1996

Artikel 11

Die während der Geltungsdauer des vorliegenden Abkommens von den Unternehmen beider Staaten übernommenen Rechtsverbindlichkeiten bleiben vom Ablauf oder einer Änderung des vorliegenden Abkommens unberührt.

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