Firma
§ 5.
Die Firma der Vereinigung muß in allen Fällen die Bezeichnung „Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung“ oder die Abkürzung „EWIV“ enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021
Gesetzesnummer
10007733
Dokumentnummer
NOR40070298
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)