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§ 3a Errichtung einer Brenner Eisenbahn GmbH“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Besonderes regionales Interesse

§ 3a.

Die Gewährung eines Zuschusses für die Bereitstellung oder die Planung und den Bau des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck oder von Teilen desselben im besonderen regionalen Interesse kann davon abhängig gemacht werden, dass entsprechende Beiträge von Dritten, insbesondere von betroffenen Gebietskörperschaften, zu den Investitions- und Bereitstellungskosten geleistet werden.

vgl. § 7 Abs. 5 und 6

Schlagworte

Investitionskosten

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2017

Gesetzesnummer

10007732

Dokumentnummer

NOR40054193

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