Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 123 EAG-Vertrag
aktuell keine Fassung in Kraft
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aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1995 bis 30.11.2009 (BGBl. III Nr. 132/2009)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.