Artikel 27
Verantwortlichkeit des Sekretariats
- 1. Das Sekretariat ist für die Unterstützung des Untersuchungsausschusses verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen, historischen und prozeduralen Aspekte der in Behandlung stehenden Angelegenheiten, und wird Sekretariatsdienste und technische Unterstützung leisten.
- 2. Während das Sekretariat den Mitgliedern in bezug auf die Streitbeilegung beisteht, wird es Entwicklungsland-Mitgliedern auf Ersuchen erforderlichenfalls zusätzliche rechtliche Beratung und Beistand hinsichtlich der Streitbeilegung gewähren. Zu diesem Zweck stellt das Sekretariat eine erfahrene rechtskundige Fachkraft aus den WTO-Diensten für technische Zusammenarbeit jedem Entwicklungsland-Mitglied auf dessen Ersuchen zur Verfügung. Diese Fachkraft unterstützt das Entwicklungsland-Mitglied in einer die kontinuierliche Unparteilichkeit des Sekretariats sichernde Art und Weise.
- 3. Das Sekretariat führt Spezialkurse für interessierte Mitglieder über Verfahren und Praktiken der Streitbeilegung durch, um den Fachkräften der Mitglieder eine bessere Information in dieser Hinsicht zu ermöglichen.
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