Anlage 10
(Vorderseite) |
Gutachten
zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit von
Personenkraftverkehrsunternehmen gem. § 3 Abs. 1 BZP-VO, BGBl. II Nr. 46/2001
1. | Name oder Firma des Unternehmens: | ||||||
Anschrift des Betriebssitzes: | |||||||
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2. | Anzahl der Omnibusse (§ 2 Abs. 3): | ||||||
Eigenkapital und unversteuerte Rücklage: | |||||||
Bestätigungsvermerk I: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen eine Summe von Eigenkapital und unversteuerten Rücklagen in der Höhe von zumindest 9 000 Euro für das erste und zumindest 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug aufweist. | |||||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: | |||||||
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3. | Ist über das Unternehmen in den letzten fünf Jahren der Konkurs eröffnet oder ein Ausgleichsantrag gestellt worden? | ||||||
| Ο ja | Ο nein | |||||
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4. | Eigenkapitalquote [=Eigenkapital/Gesamtkapital x 100]: | Erfordernis > 10 % |
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Schuldentilgungsdauer in Jahren [=(Fremdkapital – flüssige Mittel)/Netto-Cash-Flow*]: | < 12 Jahre |
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Netto-Cash-Flow* aus dem Ergebnis in % der Umsatzhöhe [=Netto-Cash-Flow*/ Umsatz-höhe x 100]: | > 8 % |
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Bestätigungsvermerk II: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung/den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel | |||||||
| Ο aufweist | Ο nicht aufweist | |||||
Bei der wiederkehrenden Überprüfung für Kraftfahrlinienunternehmer: | |||||||
| Ist auf Grund der näheren Begutachtung zu erwarten, daß diese innerhalb einer Frist von ... Monaten (max. 12) wieder erlangt werden wird ? | ||||||
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| Ο ja | Ο nein | ||||
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: | |||||||
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Erforderlichenfalls Erläuterungen und verbale Beurteilung durch die prüfende Stelle auf Beiblatt: | |||||||
* siehe umseitige Erklärung
(Rückseite) |
Der Cash-Flow aus dem Ergebnis errechnet sich: | |
Jahresüberschuß/-fehlbetrag | |
+ | Abschreibung auf das Anlagevermögen |
- | Zuschreibung auf das Anlagevermögen |
+ | Dotierung (- Auflösung) langfristiger Rückstellungen |
- | Gewinne (+Verluste) aus dem Verkauf von Anlagevermögen |
- | Auflösung nichtrückzahlbarer Investitionszuschüsse |
+/- | sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge |
= | Cash-Flow aus dem Ergebnis |
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Gesetzesnummer
10007578
Dokumentnummer
NOR40125820
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