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Artikel 3 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1994

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden weiterhin bemüht sein, Hindernisse, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, abzubauen.

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