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Artikel 11 Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1993

Artikel 11

Änderungen oder Ablauf der Gültigkeit des vorliegenden Abkommens haben keinen Einfluß auf die Abwicklung der zwischen den Unternehmen der beiden Staaten vorher abgeschlossenen Verträge.

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