Artikel 6
Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle
- 1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und Ungarn werden keine neuen Abgaben mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll eingeführt.
- 2. Vorbehaltlich Anhang VI werden alle Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle spätestens mit Inkrafttreten dieses Abkommens abgeschafft.
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