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Artikel 21 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1993

Artikel 21

Dumping

Ist ein EFTA-Staat der Ansicht, daß im Handel mit Ungarn Dumping im Sinne des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens stattfindet, oder ist Ungarn der Ansicht, daß im Handel mit einem EFTA-Staat Dumping in diesem Sinne stattfindet, so kann die betroffene Vertragspartei entsprechende Maßnahmen gegen eine solche Praktik in Übereinstimmung mit der Durchführungsvereinbarung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und mit den Verfahren des Artikels 26 ergreifen.

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