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Anlage3 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien - Protokoll A

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1993

TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A

RUMÄNIEN

Anlage3

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Waren-

nummer HS-Code Warenbezeichnung

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04.03 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere

fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,

auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs-

und Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao.

ex 0403.10 - Joghurt:

- - mit Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffe oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao:

ex 0403.90 - andere:

- - mit Zusatz von Geruchs- und

Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von

Früchten oder Kakao

07.10 Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren.

0710.40 - Zuckermais

07.11 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake,

schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für

den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.

ex 0711.90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

- - Gemüse:

30 - - - Zuckermais

13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar

und andere pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert.

- pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe,

auch modifiziert:

1302.31 - - Agar-Agar

17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße Schokolade),

nicht kakaohaltig.

1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug

ex 1704.90 - andere:

30 - - weiße Schokolade

55 - - Halspastillen und Hustenzuckerln

18.03 Kakaomasse, auch entfettet.

18.04 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl.

18.05 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln.

18.06 Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen.

1806.10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln

1806.20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken,

Tafeln, Rippen oder Riegeln, mit einem

Gewicht von mehr als 2 kg, sowie als

Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat oder in

ähnlichen Formen, in Behältnissen oder

unmittelbaren Umschließungen, mit einem

Inhalt von mehr als 2 kg

19.01 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von

Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die kein

Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 04.01 bis 04.04, die kein Kakaopulver

oder weniger als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

ex 1901.90 - andere:

- - Malzextrakt

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer

Weise zubereitet, wie zB Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und

Cannelloni; Couscous, auch zubereitet.

- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch in

anderer Weise zubereitet:

1902.11 - - Eier enthaltend

1902.19 - - sonstige

ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

anderer Weise zubereitet:

- - sonstige:

91 - - - gekocht

99 - - - andere

1902.30 - andere Teigwaren

1902.40 - Couscous

19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und andere

Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere

Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse.

19.05.30 - Kekse und ähnliche haltbare Backwaren, mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln; Waffeln

1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche

geröstete Erzeugnisse

ex 1905.90 - andere:

- - sonstige:

40 - - - Waffeln mit einem Wassergehalt von mehr

als 10 Gewichtsprozent

45 - - - Kekse

55 - - - extrudierte oder expandierte

Erzeugnisse, mit Zusatz von Geschmacksstoffen

oder Salz

- - - andere:

60 - - - - mit Zusatz von Süßungsmitteln

90 - - - - sonstige

20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht.

ex 2001.90 - andere:

30 - - Zuckermais

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,

Tee oder Mate und Zubereitungen auf der

Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie

und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge und Konzentrate davon.

2101.30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen und

Konzentrate davon

21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der

Nummer 30.02); Zubereitete Backtreibmittel in

Pulverform.

2102.10 - Hefen, aktiv

ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot:

- - Hefen, nicht aktiv:

11 - - - als Tabletten, Würfel und in ähnlichen

Formen oder in unmittelbaren

Umschließungen mit einem Nettoinhalt von

1 kg oder weniger

19 - - - andere

2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

2106.10 - Eiweißkonzentrate und texturierte

Eiweißstoffe

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