vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage8 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1993

ANHANG VIII

AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD

Anlage8

---------------------------------------------------------------------

HS-Warennummer Warenbezeichnung EFTA-Staat

---------------------------------------------------------------------

72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen Österreich

oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen Finnland

oder Stahl Schweden

Liechtenstein

Schweiz

ex 72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Norwegen

Stahl, ausgenommen Abfallblöcke

ex Kapitel 72-73 Waren, die unter das Abkommen Schweden

zwischen Schweden und der

Montanunion fallen und die

offensichtlich zur Herstellung

neuen Materials verwendet werden

oder deren diesbezügliche

Verwendung wahrscheinlich ist

74.03 Kupfer, raffiniert, und

Kupferlegierungen, unverarbeitet:

ex 74.03 Ingots oder ähnliche Rohblöcke aus Österreich

wiedereingeschmolzenem Kupfer und

Kupferabfälle

74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Österreich

76.02 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Österreich

89.08 Schiffe und andere schwimmende Finnland

Konstruktionen, zum Abwracken

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)