Anmeldung zur Unternehmerprüfung
§ 1.
Der Anmeldung zur Unternehmerprüfung sind anzuschließen
- a) Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens,
- b) der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr, sofern die Person gemäß § 4 Abs. 2 zur Entrichtung verpflichtet ist.
Schlagworte
Vorname
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024
Gesetzesnummer
10007425
Dokumentnummer
NOR40258514
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