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§ 28 BO 1994

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.2003

Verweisungen

§ 28

Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen in Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.